Steuerberater | Dipl. Volkswirtin Elke Thomer  | 50389 Wesseling

Notfallkoffer - Ihr Steuerberater für Wesseling und den Rhein-Erft-Kreis

Wenn der Chef plötzlich ausfällt

Der vorübergehende Totalausfall eines Unternehmers kann ein Unternehmen jeder Größenordnung in eine Krise stürzen. Ein Unfall am Arbeitsplatz oder ein Verkehrsunfall kann der Auslöser dafür sein. Eine ratlose Familie, Mitarbeiter ohne Handlungsvollmachten, eine Bank, die unruhig wird, Lieferanten und Kunden, die Vertrauen verlieren. Wenn Sie Ihr Unternehmen als wertvolles Lebenswerk sehen, dann sollten Sie gut vorbereitet sein, um auch im schlimmsten aller Fälle Familie und Arbeitsplätze abgesichert zu haben.

Das "Packen des Notfallkoffers" ist ein probates Mittel, sich einmal grundsätzlich Gedanken um das eigene Unternehmen zu machen. Wie hat sich das Unternehmen entwickelt? Welche Ziele werden verfolgt? Mit welcher Strategie werden diese Ziele verfolgt? Nicht zuletzt kann die Planung einer Notfallregelung als Grundlage für spätere Nachfolgeregelungen dienen. Viele Banken fordern eine Notfallplanung als Voraussetzung für die Bonitätseinstufung und die Gewährung von Krediten. Für viele Geschäfte reichen privatschriftliche Vollmachten nicht aus.

Das kann auch für Ihre persönliche Gesundheit gelten, wenn z. B. im Notfall entschieden werden muss, ob und welche Operation oder welche lebenserhaltenden Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Wenn Sie diese Entscheidungen lieber einem Familienmitglied überlassen und vermeiden wollen, dass ein von Gerichten bestellter fremder Betreuer herangezogen wird, brauchen Sie rechtsgültige Anweisungen.

Ihr Notfallkoffer könnte deshalb so aussehen:

Patientenverfügung

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.

Vorsorgevollmacht

Darin bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der Ihren Willen durchsetzen kann und der je nach Ausgestaltung der Vollmacht bis zur Generalvollmacht alle privaten und unternehmerischen Rechtsgeschäfte für Sie treffen kann. Dabei ist es besonders wichtig, dass die Vollmacht notariell beurkundet ist und im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gemeldet wird. Dort fragen die Gerichte an, wenn sie eine Betreuung anordnen. Grundstücksgeschäfte, das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung ausüben, die Firma in eine andere Rechtsform umwandeln, all das kann nur jemand, der eine Vollmacht hat.

Testament

Darin regeln Sie alle Verfügungen für den Fall Ihres Todes und Ihr Erbe.

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht greift in alle privaten und betrieblichen Vermögensbereiche unseres Lebens ein. Deshalb ist es sinnvoll, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Schon zu Lebzeiten kann eine unbedachte Schenkung oder ein plötzlicher Erbfall zu gravierenden Steuerfolgen führen. Deshalb ist die rechtzeitige Steuerberatung in solchen Fällen unerlässlich.

Testaments-
voll­streckung

Mit der Testamentsvollstreckung bieten wir Ihnen eine professionelle Nachlassabwicklung: eine neutrale, objektive und überzeugende Lösung, da wir am Erbe selbst nicht beteiligt sind. Als Testamentsvollstrecker sind wir Ihr Treuhänder und garantieren, dass Ihr Wille nach dem Todesfall exakt nach dem Wortlaut des Testaments umgesetzt wird.

 

Sie sind aktiv im Berufsleben, tragen Verantwortung für Ihr Unternehmen, Ihre Familie, Ihr Vermögen? Dann schenken Sie sich selbst ein Stück Sicherheit, in dem Sie alles das, was Sie erreicht haben, auch im Notfall nicht verlieren.

Denn die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens im Innen- und Außenverhältnis ist nur gewährleistet, wenn ausreichende Vollmachten und klare Handlungsanweisungen vorliegen, die die Fortführung der Geschäfte im Notfall sicherstellen.

Wir sind gerne bereit, mit Ihnen alle ausführlichen Details zu besprechen und mit Ihnen unter steuerlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten Ihren individuellen "Notfallkoffer" zu erarbeiten.